Art. 12 Absatz 1, Satz 1 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt: „Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 (...) in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; (...).“ Dieser Verpflichtung kommt der
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V.,
Alexanderplatz 1, 10178 Berlin,
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als Verantwortlicher mit der nachfolgenden Information nach.
Diese Webseite bietet die Möglichkeit, die Föderationmetadaten der DFN-AAI nach unterschiedlichen Kriterien zu durchsuchen und die in den Metadaten enthaltenen Informationen in lesbarer Form darzustellen.
Über die Nutzung der Webseite werden Log-Dateien angelegt und im Falle eines Sicherheitsvorfalls durch dazu befugtes Personal ausgewertet. Die Log-Dateien beinhalten Informationen darüber, zu welchem Zeitpunkt auf Inhalte zugegriffen wurde, welche Datenmenge hierbei übertragen wurde und ob der Zugriff erfolgreich war, welcher Browsertyp (sofern vom Client übermittelt) genutzt wurde und der Referrer. Dabei bleibt der Webseitenbesucher anonym, denn die IP-Adressen in den Log-Dateien werden gekürzt gespeichert (bei IPv4 werden die letzten beiden Bytes durch .0 und bei IPv6 die letzten 10 Bytes durch :: . ersetzt). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Cookies kommen nicht zum Einsatz.
Art. 15 DSGVO regelt ein Auskunftsrecht, und damit das Recht einer betroffenen Person, eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und gegebenenfalls auf Auskunft über diese Daten und über Informationen, unter anderem über die Verarbeitungszwecke, deren Herkunft, EmpfängerIn, über die Dauer der Speicherung sowie über ihre Rechte.
Art. 16 DSGVO eröffnet das Recht, die Berichtigung sowie im Hinblick auf den Zweck die Vervollständigung sie betreffender unzutreffender personenbezogener Daten zu verlangen.
Art. 17 Abs. 1 DSGVO statuiert - mit bestimmten Ausnahmen - das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen. Art. 17 Abs. 2 DSGVO regelt ein „Recht auf Vergessenwerden“, wenn die verantwortliche Stelle die zu löschenden Daten öffentlich gemacht hat.
In bestimmten Fällen kann nach Art. 18 DSGVO auch die Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden – zum Beispiel, wenn der Verantwortliche die Daten nicht mehr, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eine Kopie von personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.
Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO hat der Betroffene aus bestimmten Gründen ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
Nach Art. 77 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
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zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V.,
Datenschutzbeauftragter
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